Seit über 30 Jahren auf Erfolgskurs

Die Firma Brenken Recoveries GmbH wurde im Jahre 1987 von den Sozien der damaligen Kanzlei Schemmel & Partner gegründet. Namensgeber ist Klaus Brenken, Fachanwalt für Transport- und Versicherungsrecht. Er ist einer der Geschäftsführer des Unternehmens und zugleich Partner der überörtlichen Sozietät SKW Schwarz Rechtsanwälte mit  Standorten in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und München.

Seit mehr als 30 Jahren bearbeitet die Brenken Recoveries GmbH Transportschäden im Auftrage deutscher und fernöstlicher Transportversicherer. Der wesentliche Anlass für die Gründung der Gesellschaft war das damalige Gebührensystem, das Anwälten nicht erlaubte, ihre Gebühren auf Erfolgsbasis abzurechen. Da die vertretenen Transportversicherer eine Abrechnung auf Basis „no cure –  no pay“ erwarten, erwies es sich als notwendig, ein eigenständiges Unternehmen für die Regressführung aufzubauen.

Regresse weltweit

Wir sind durch jahrzehntelange Tätigkeit auf diesem Gebiet mit allen Facetten des nationalen und internationalen Transportrechts vertraut. Ob Land-, Luft- oder Seeverkehr, ob Schiene, Straße oder Binnengewässer, ob inländische oder grenzüberschreitende Verkehre: Sie können das notwendige Spezialwissen aller entsprechenden Gesetze und Abkommen ebenso voraussetzen wie die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung im In- und Ausland.

Mit diesen Erfahrungen bearbeiten wir Transportschäden unserer Auftraggeber, führen Regresse im Namen der von uns vertretenen Transportversicherer und betreiben das Schadenmanagement für Spediteure und Transportunternehmen.

no cure – no pay

Unsere Auftraggeber erwarten erfolgsabhängige Abrechnung unserer Gebühren. Kein Erfolg – kein Geld: Das ist die Grundlage unserer Tätigkeit, soweit wir Rückgriffsansprüche unserer Auftraggeber bearbeiten und durchsetzen. Nicht immer geht das ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Sind Prozesse zu führen, hilft uns die Nähe zu der Kanzlei, die die Anteile unserer Gesellschaft hält. Für unsere Auftraggeber hat das den Vorteil, dass der Regress in den Händen der jeweiligen Sachbearbeiter bleibt. Müssen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, so wird das in jedem Einzelfall mit unseren Auftraggebern abgestimmt. Entstehende Kostenrisiken werden dargestellt, so dass Chancen und Risiken jederzeit transparent bleiben und gegeneinander abgewogen werden können.

 

Jeder Schaden ist anders, jede Aufgabenstellung unterscheidet sich von der anderen. Jedes Handelsunternehmen hat unterschiedliche Transportrisiken, jedes Gut andere Werte und Gewichte. Diese Kriterien beeinflussen den Erfolg der Regressführung. Deshalb haben wir kein starres Gebührensystem, sondern stimmen die Honorare mit unseren Auftraggebern ab. Einzelheiten dazu sollten einem persönlichen Gespräch vorbehalten bleiben.